Sicherheitsanweisungen
Geltungsbereich: Diese Sicherheitsanweisung gilt für alle MitarbeiterInnen von Wiener Netze GmbH, sowie jedes Fremdpersonal (beauftragte Unternehmen und Personen), welche Anlagen von Wiener Netze GmbH betreten, bzw. in solchen eine Tätigkeit durchführen. Verantwortlichkeiten: Alle Vorgesetzten für ihre MitarbeiterInnen (auch: Generalunternehmer für seine Sub-Unternehmen) Unterweisungspflicht: Der Vorgesetzte ist für die vollständige, vollzählige und nachweisliche Durchführung der Sicherheitsunterweisungen in seinem Bereich verantwortlich! Nicht unterwiesene Personen können von den Anlagen von Wiener Netze GmbH verwiesen werden.