Wer stellt den laut Wiener Gasgesetz erforderlichen Überprüfungsbefund aus?
Die Ausstellung erfolgt durch die Wiener Netze, spätestens sechs Monate nach der Meldung des Probebetriebes durch die ausführende Installationsfirma.
Die Ausstellung erfolgt durch die Wiener Netze, spätestens sechs Monate nach der Meldung des Probebetriebes durch die ausführende Installationsfirma.