Welcher Befund ist in Wien für eine wiederkehrende Überprüfung an die Wiener Netze zu senden?
Da gemäß dem Wiener Gasgesetz die Wiener Netze nicht verpflichtet sind zu überprüfen, ob eine Gasanlage wiederkehrend überprüft wurde, ist kein Befund einzureichen.
Der Installateur hat jedoch einen Befund gemäß ÖVGW-Richtlinie GK 71 auszufüllen und in der Anlage zu hinterlegen bzw. dem Kunden zu übergeben.
Für die wiederkehrende Überprüfung von Gewerbeanlagen ist ebenfalls der Überprüfungsbefund gemäß ÖBGW-G K71 zu verwenden (dieser ersetzt den seinerzeitigen V D 398-Befund). In diesem Fall ist der Befund an den Magistrat der Stadt Wien, dem zuständigen Magistratischen Bezirksamt zu senden.